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Urheber & Medieninhaber

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INOS OG

Geschäftsführung: Marc-Antonio und Katharina Manuguerra

Firmenbuchnummer: FN 451061 a

UID Nummer: ATU70975037

Gerichtsstand: HG Wien 

Gewerbeberechtigung: Fotograf

 

Büro und Rechnungsadresse:

Joseph Listergasse 5 | A-1130 Wien – Austria

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Studioadresse:

Firmiangasse 23, 1130 Wien

Atelier für Businessfotos, Portraits, Werbefotos​

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Erste Bank 

IBAN: AT15 2011 1828 5164 7600

BIC: GIBAATWWXXX

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office@manuguerra.at

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www.manuguerra.at

www.hochzeitsaugenblicke.at

www.babymomente.at

www.ninobox.at

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1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich

in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder

vorliegen (jpg, als Datei, Fachabzüge…)

 

2. Urheberrecht

1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen,

    Privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

3. die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den

    Fotografen.

4. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des     Lichtbildes zu nennen! Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig den Fotografen zum Schadenersatz.

5. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den

    Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Der Fotograf verpflichtet sich NICHT die Rohdaten

    nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der

    bearbeiteten Lichtbilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger als 3 Jahre.

 
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine

vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten,

Studiomieten etc. Sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

2. Die Kosten des Shootings sind nach Vor bzw. Nach der Abgabe der Lichtbilder zu zahlen!

3. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung

von 140 Euro. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotogaren bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

4. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzungswesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schaden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

5. Leistungsstörung, Ausfallshonorar

1. Nach der Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online- Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.

2. Nach dem die Auswahl getroffen ist (auch für die Dateien die der Auftraggeber ausarbeiten lassen will) ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich ausarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

3. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen sofern ein Pauschalpreis vereinbar war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auf für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatz-Ansprüche geltend machen.

 

6. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). 

Link zu aktuellen Fassung der WKO : 

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-bildverarbeitung.html

 

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7. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf

Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und

Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

8. Bildbearbeitung

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihrer Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung sowie das Erstellen von Kollagen ist NICHT gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der internetfreundlichen Variante des Fotografen zu publizieren (Ordner mit den verkleinerten und mit Wasserzeichen versehene Bildern!).

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass

der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist!

5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der

elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auf-

trag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung

dieser Pflicht beruhen.

 

9. Nutzung und Verbreitung

1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes bzw. Pakets ist.

3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber

bestimmen.

 

9. Lieferzeiten und Reklamationen

1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

2. Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, so kann ich keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.

 

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.

 

11. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.

Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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